GPSR - Verordnung
Rechtsvorschriften über die Produktsicherheit
Rechtsrahmen für die Produktsicherheit in der EU
Die Produktsicherheitsvorschriften in der EU haben drei Komponenten:
die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, die vom 13. Dezember 2024 an durch die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit ersetzt wird, die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften und die technischen Normen der EU.
Erklärung der Produkte für PIKO:
die neue GPSR bringt durch entsprechende Informationspflichten einige Veränderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht mit sich. Als Ihr Lieferant möchten wir Ihnen im Zusammenhang der oben genannten Verordnung einen Überblick über die für Sie als Händler relevanten Anforderungen geben.
Als Händler haben Sie nach Artikel 12 Absatz 1 der GPSR grundsätzlich die Pflicht sich zu vergewissern, dass der Hersteller eines Produkts die Anforderungen gemäß GPSR Verordnung erfüllt hat.
Wir versichern Ihnen, dass PIKO Produkte den Anforderungen des geltenden Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG) und der am 13.12.2024 in Kraft tretenden GPSR-Verordnung erfüllen und auf den Verpackungen unserer Produkte alle geforderten Informationen angegeben sind. Damit werden wir den Pflichten als Hersteller gemäß Artikel 9 Absätze 5 bis 7 GPSR gerecht.
Für den Online-Handel liefern wir in unseren Artikelstammdaten alle nötigen Informationen. Diese stellen wir Ihnen im Downloadbereich des PIKO Händler Portals zur Verfügung:
Dazu zählen u.a.:
• Artikelnummer
• Produktabbildungen
• Angaben zur Produktart
• Sicherheitsinformationen
Als Herstellerinformation verwenden Sie für unsere Produkte bitte folgende Angaben:
PIKO Spielwaren GmbH
Lutherstraße 30
96515 Sonneberg
info@piko.de
+49 3675 8972-0
Beachten Sie bitte, dass alle unsere Produkte eine Altersempfehlung von 14 Jahren haben, da es sich dabei um Original und maßstabsgetreue Modellartikel handelt, die für Sammler bestimmt sind.
Erklärung der Produkte für Märklin/LGB: